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GreenSign Standard GmbH – Die Standards für Nachhaltigkeit

GreenSign definiert und entwickelt Standards für nachhaltige Betriebsführung in der Hotellerie, Gastronomie und für Bürobetriebe. Die weltweit anerkannten GreenSign Zertifizierungsprogramme unterstützen Unternehmen, die wachsenden Anforderungen des Marktes an Nachhaltigkeit und Transparenz zu erfüllen. Die Standards oder Konformitätsbewertungsprogramme bilden alle drei Säulen der Nachhaltigkeit ab – Ökologie, Ökonomie und Soziales. Derzeit gelten folgende Standards:

1100 +
Betriebe haben sich für eine Zertifizierung mit einem der GreenSign Standards entschieden
11 +
Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards
19 +
Länder, in denen die Standards verbreitet sind

Mehrwerte für eine Zertifizierung mit unseren Standards

Sichtbarkeit in der Branche

Unsere Standards machen nachhaltige Betriebsführung sichtbar. Zahlreiche Branchenpartner stellen unsere Zertifizierung dar.

Marktanforderungen erfüllen

GreenSign entwickelt seine Standards entlang der aktuellen Rahmenbedingungen und erfüllt stets die Anforderungen des Marktes.

Glaubwürdigkeit stärken

Transparenz und Verifizierung der Nachhaltigkeitsaktivtäten stärken das Vertrauen der Kunden und Partner.

Zukunftsfähigkeit

Nachhaltigkeit ist ein Bewertungsfaktor für Finanzierungen und Investoren. Eine Zertifizierung mit einem der Standards von GreenSign verhilft langfristige Sparpotenziale und Effizienzgewinne aufzudecken.

Attraktive Arbeitgebermarke und Mitarbeiterzufriedenheit

Mit den Standards von GreenSign positionieren sich Unternehmen als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und starke Marke im Wettbewerb.

Aufbau und Inhalte der Zertifizierungsprogramme von GreenSign

Die Programme von GreenSign bilden über ihren jeweiligen Kriterienkatalog die Nachhaltigkeitssäulen Ökologie, Ökonomie und Soziales vollständig ab. Jeder Standard definiert Anforderungen in Form einer festgelegten Anzahl von Kriterien. Diese müssen von einem Betrieb nachweislich erfüllt werden, um den Anforderungen des Standards gerecht zu werden.
Jeder Kriterienkatalog gliedert sich in folgende zehn Kernbereiche:
  • Management & Kommunikation
  • Energie
  • Wasser
  • Abfall
  • Einkauf
  • Biodiversität & kulturelles Erbe
  • Regionalität & Mobilität
  • Qualitätsmanagement & nachhaltige Entwicklung
  • Soziale Verantwortung
  • Wirtschaftliche Verantwortung

Bei den Kriterien wird zwischen verpflichtenden und optionalen Kriterien unterschieden. Die verpflichtenden Kriterien sind in jedem der Programme als solche gekennzeichnet und sind unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung des Standards. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, ist das Erreichen einer definierten Punktzahl notwendig. Damit die Mindestpunktzahl erreicht wird, ist auch das Erfüllen von optionalen Kriterien notwendig. Welche optionalen Kriterien dies sind, obliegt dem Betrieb. Zudem dienen die Kriterien der Orientierung, einen Betrieb zunehmend nachhaltig auszurichten.

Die Struktur, von der Beschreibung der Kriterien über Anwendungshinweise bis hin zu Prüfmethodik und Bepunktung, ist für jedes Programm dokumentiert und veröffentlicht.

Zertifizierungsprozess der Standards von GreenSign

Als Eigner der Zertifizierungsprogramme definiert die GreenSign Standard GmbH einen klaren und transparenten Prozess der Zertifizierung und legt die Anforderungen an die entsprechenden Zertifizierungsstellen fest. Somit ist sichergestellt, dass die Zertifizierungen nach den Standards von GreenSign ausschließlich durch qualifizierte und im jeweiligen Programm geschulte Zertifizierungsstellen und Auditoren durchgeführt werden.

Ablauf der Zertifizierung

Der Zertifizierungsprozess folgt für jeden Standard einem einheitlichen Ablauf:
  • Vertragsabschluss: Der Antrag auf Zertifizierung wird durch den Betrieb gestellt und nach Überprüfung, ein Vertrag mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle abgeschlossen.
  • Digitale Selbstauskunft: In einem digitalen Zertifizierungstool werden durch den Betrieb die Fragen des Kriterienkatalogs beantwortet und die erforderlichen Nachweisdokumente hochgeladen.
  • Audit: Die vom Betrieb gemachten Angaben und Nachweisdokumente werden durch ein unabhängiges Audit vor Ort geprüft. Im Falle von Überwachungsaudits, können diese auch remote stattfinden.
  • Zertifizierungsentscheidung: Treffen der Zertifikatsentscheidung durch die Zertifizierungsstelle anhand der Auditergebnisse auf Basis der Erfüllung der Kriterien, und anschließende Vergabe des Zertifikats.

Wer zertifiziert unsere Standards?

Für die Konformitätsbewertungsprogramme GreenSign Hotel, GreenSign Gastro sind qualifizierte Zertifizierungsstellen verantwortlich. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Programm und dem Land, in dem der zu zertifizierende Betrieb gelegen ist.

Die Zertifizierung der Standards GreenSign Hotel, GreenSign Gastro und GreenSign Office wird von qualifizierten, unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt, die von der GreenSign Standard GmbH zugelassen sind. So ist sichergestellt, dass die Zertifizierung jeweils auf einheitlichen Verfahren und objektiv überprüfbaren Qualitätsstandards basiert. Die Zuständigkeit der jeweiligen Zertifizierungsstelle richtet sich nach dem Programm und dem Land, in dem sich der zu zertifizierende Betrieb befindet. Auch für die Auditoren gelten definierte Anforderungen, die eine gleichbleibende Qualität und Einheitlichkeit beim Zertifizierungsprozess gewährleisten.

Zugelassene Zertifizierungsstellen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nachweis über Objektivität und Unabhängigkeit
  • Jährlicher Austausch mit dem Programmeigner GreenSign Standard GmbH zur Weiterentwicklung
  • Auditdurchführung durch qualifizierte Auditoren und nach den definierten Anforderungen des Konformitätsbewertungsprogramms
  • Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065:2012 für Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren

Auditoren müssen folgende Qualifikationen erfüllen:

  • Geprüfter und ausgebildeter Auditor nach DIN EN ISO 19011
  • Sprachkompetenz für die Audit-Sprache (verhandlungssicher)
  • Fachliche Branchenkompetenz: Sekundäre Berufsausbildung mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit, oder tertiäre Berufsausbildung mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung in Tourismus, Hotellerie oder Nachhaltigkeit
  • Ausbildung als Auditor für Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001 oder branchenspezifischem Standard, oder nach DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme, EMAS oder nach DIN EN ISO 50001 für Energiemanagementsysteme, oder nach Sozialstandards wie SA 8000 oder DIN EN ISO 45001 für Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Schulungen für Auditoren müssen regelmäßig erfolgreich absolviert werden
Jede Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die Qualifikation aller Auditoren nach spätestens drei Jahren zu prüfen. Zusätzliche Überprüfungen erfolgen bei Kundenrückmeldungen oder bei Änderungen des Zertifizierungsprogramms.

Fragen zu den Standards?

Welches Ziel verfolgen die Konformitätsbewertungsprogramme von GreenSign?

Die GreenSign Standard GmbH legt in Kriterienkatalogen fest, welche Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales für eine nachhaltige Betriebsführung in einem jeweiligen Bereich zu erfüllen sind und wie die Erfüllung dieser Anforderungen nachzuweisen ist. Eine erfolgreiche Zertifizierung weist nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt und deren Erfüllung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde.

Das Zertifikat bestätigt somit die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens und weist aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“

Wann erhält ein Betrieb ein Zertifikat?
Ein Betrieb erhält das Zertifikat, wenn er nachweist, dass die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Gravierende Nicht-Konformitäten (K.O.-Kriterien) sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Werden keine gravierenden Nicht-Konformitäten festgestellt, wird ein Zertifikat erteilt. Andere Nicht-Konformitäten werden im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.
Wann darf ein Betrieb das Zertifikat führen?
Ein Betrieb darf die Zertifizierung und das entsprechende Logo verwenden, solange ein gültiges Zertifikat vorliegt und der Betrieb weiterhin die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt. Während der Zertifizierungslaufzeit ist der Betrieb verpflichtet, alle betrieblichen Veränderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zertifizierungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung der Zertifizierung ist an die Einhaltung der entsprechenden Nutzungsregelungen gebunden.
Wann kann ein Zertifikat entzogen werden?
Ein Zertifikat kann entzogen werden, wenn maßgebliche Anforderungen des Zertifizierungsprogramms nicht mehr erfüllt werden, etwa durch planmäßige Überwachungsaudits oder aufgrund von Meldungen durch Dritte oder den Betrieb selbst. Mit dem Entzug erlischt auch das Recht, die Zertifizierung zu kommunizieren und das Logo zu verwenden.
An wen kann man sich bei Fragen oder Interesse an einer Zertifizierung wenden?

Bei Anliegen zu den Zertifizierungsprogrammen von GreenSign stehen die jeweiligen Ansprechpartner der GreenSign Standard GmbH unter der Kontaktseite gern zur Verfügung. Bei Fragen zu dem genauen Prozess der Zertifizierung kann die für die jeweilige Region zuständige Zertifizierungsstelle kontaktiert werden. Diese beantwortet alle Fragen zum Ablauf, zu Kosten und zur Zertifizierung eines Betriebs.

Bei weiteren Fragen zu den Zertifizierungsprogrammen steht das Team der GreenSign Standard GmbH gern zur Verfügung.