GreenSign Standard GmbH – die Standards und Zertifizierungsprogramme für nachhaltige Betriebsführung
Unabhängigkeit & Neutralität
- entwickeln Standards ohne kommerzielle Interessenskonflikte
- setzen Kriterien nicht im Auftrag von Betrieben oder Verbänden
- veröffentlichen Anforderungen und Zertifizierungsergebnisse transparent
- schulen unsere zugelassenen Zertifizierungsstellen in den Standards von GreenSign
- überwachen die Zertifizierungsstellen regelmäßig
Zentrale Funktionen der GreenSign Standard GmbH
Standards setzen
Standards und Programme entwickeln und weiterentwickeln
GreenSign Standard GmbH entwickelt seine Standards und Zertifizierungsprogramme mit den zugrundeliegenden Anforderungen branchenspezifisch und praxis-nah und mit wissenschaftlicher Begleitung.
Alle Programme und Standards werden regelmäßig und anlassbezogen evaluiert und fortlaufend weiterentwickelt. Dazu analysiert die GreenSign Standard GmbH internationale Nachhaltigkeitsentwicklungen, Best Practices, neue regulatorische Anforderungen und Branchentrends. Die jeweils aktuellen Standards berücksichtigen somit die sich verändernden regulatorischen Rahmen- und Marktbedingungen sowie Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Anwendung der Programme in der Branchenpraxis. Dadurch ist sichergestellt, dass die Zertifizierungsprogramme der GreenSign Standard GmbH mit sich veränderten Rahmenbedingungen und Marktanforderungen im Einklang stehen, stets aktuell und Relevanz in der Branche haben.
Die Weiterentwicklung der Programme erfolgt nach einem strukturierten Prozess, bei dem relevante Stakeholder, u.a. aus Wissenschaft und mit Branchenkompetenz im Rahmen öffentlicher Konsultation einbezogen werden. Jede Weiterentwicklung eines Standards wird nachvollziehbar dokumentiert und unter einer eigenen Versionsnummer veröffentlicht.
Qualität sichern
Als Programmeigner setzt die GreenSign Standard GmbH hohe qualitative Anforderungen an die zugelassenen Zertifizierungsstellen und sichert eine gleichbleibend hohe Qualität der Zertifizierungsprozesse durch regelmäßige Überwachung der Zertifizierungsstellen. Dies geschieht u.a. durch:
- Stichprobenartige Überprüfung, ob der definierte Geltungsbereich korrekt angewendet wurde
- Einsicht in Zertifizierungsdokumentation, einschließlich Auditberichte und Unterlagen sowie der Zertifikatsverwaltung, zur Bewertung der Nachvollziehbarkeit und fachlichen Richtigkeit
- Überprüfung der eingesetzten Auditoren hinsichtlich Qualifikation, Kompetenzprofil und dokumentierter Auditpraxis
- Angemeldete Begleitung von Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Umsetzung programmbezogener Anforderungen
- Durchführung und Sicherstellung von Schulungen der Auditoren durch die Zertifizierungsstellen
- Regelmäßigen Austausch mit den Zertifizierungsstellen zur Weiterentwicklung der Programme
Transparenz schaffen
Ausstellung eines Zertifikats GreenSign
Für den Erhalt eines Zertifikats GreenSign muss ein Betrieb nachweisen, dass er alle festgelegten Anforderungen des jeweiligen Standards nachweislich erfüllt. Dazu gehört, dass alle als verpflichtend festgelegten Kriterien erfüllt sind und mindestens insgesamt 50% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht wird. Das Zertifikat weist somit nach, dass ein Betrieb die definierten Mindestanforderungen erfüllt, und deren Erfüllung auf Basis eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft wurde.
Eine erfolgreiche Zertifizierung bestätigt die Konformität des Betriebs mit den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen und dass dies durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle verifiziert wurde. Konkret weist das Zertifikat aus: „Der zertifizierte Betrieb hat mit der Erteilung dieses Zertifikats nachgewiesen, dass der Betrieb nach den Anforderungen des Standards GreenSign in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig geführt wird.“
Gravierende Nicht-Konformitäten sind das Unterschreiten von 50% der möglichen Gesamtpunktzahl oder das Nicht-Erfüllen mindestens eines als verpflichtend gekennzeichneten Kriteriums. Andere Nicht-Konformitäten werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens im Auditbericht festgehalten und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung.
Nutzung und Gültigkeit des Zertifikats GreenSign
Ein ausgestelltes Zertifikat der GreenSign Standard GmbH hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Betrieb im Rahmen einer Re-Zertifizierung durch die Zertifizierungsstelle erneut nachweisen, dass die Mindestanforderungen des entsprechenden Standards nach wie vor erfüllt sind.
Ein Betrieb darf sein Zertifikat und das entsprechende Logo verwenden, solange die Zertifizierung gültig ist und die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms weiterhin erfüllt sind. Während der Zertifizierungslaufzeit ist der Betrieb verpflichtet, alle betrieblichen Veränderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zertifizierungsentscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung des Nachweises der Zertifizierung ist an die Einhaltung der entsprechenden Nutzungsregelungen gebunden.
Ein Zertifikat kann entzogen werden, wenn maßgebliche Anforderungen des Zertifizierungsprogramms nicht mehr erfüllt werden, etwa als Ergebnis eines Überwachungsaudits, aufgrund von Meldungen durch Dritte oder durch den Betrieb selbst. Mit dem Entzug erlischt auch das Recht, die Zertifizierung zu kommunizieren und das Logo zu verwenden.
Bildung fördern
Bildung ist ein weiterer Kernwert. Die GreenSign Standard GmbH arbeitet mit der Deutschen Hotelakademie zusammen, um Fachkräfte in Hotellerie und Gastronomie systematisch für professionelles Nachhaltigkeitsmanagement zu qualifizieren. Der staatlich zugelassene Lehrgang zum Geprüften Nachhaltigkeitsmanager verbindet theoretisches Wissen mit praktischer Anwendbarkeit.
Kontakt & Austausch

Rocio Lichte
